Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, kurz ISE, ist eine Hilfe zur Erziehung für Jugendliche, die sehr viel Unterstützung brauchen, um ihr Leben wieder in geordnete Bahnen zu bringen. Eine Fachkraft begleitet den jungen Menschen einzeln und über längere Zeit. Die ISE kann ambulant stattfinden, also im bisherigen Lebensumfeld, oder stationär, etwa in einer eigenen betreuten Wohnform. Rechtsgrundlage ist § 35 SGB VIII. Ziel ist die soziale Integration und eine eigenverantwortliche Lebensführung. Die Hilfe wird beim Jugendamt beantragt und im Hilfeplan vereinbart. Die Kosten trägt das Jugendamt.
Was ist intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung?
Der Gesetzgeber hat die ISE als eigenständige Form der Hilfen zur Erziehung geschaffen. § 35 SGB VIII beschreibt sie in wenigen Sätzen. Sie soll Jugendlichen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Hilfe ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen gerecht werden.
Aus dieser knappen Formulierung ergeben sich drei Merkmale. Die Betreuung ist intensiv, also deutlich umfangreicher als eine Beratung oder ein Erziehungsbeistand. Sie ist einzeln, die Fachkraft arbeitet also mit einem jungen Menschen und nicht mit einer Gruppe. Und sie ist flexibel, weil sich Form, Ort und Umfang am Bedarf des Jugendlichen ausrichten und nicht an einem festen Angebot.
Im Fachalltag wird statt vom vollen Begriff meist von ISE-Maßnahme oder ISE in der Jugendhilfe gesprochen. Gemeint ist dasselbe.
Für wen die ISE gedacht ist
Das Gesetz spricht ausdrücklich von Jugendlichen. Nach § 7 SGB VIII sind das junge Menschen ab 14 und unter 18 Jahren. Für Kinder unter 14 Jahren ist § 35 damit nicht die vorgesehene Grundlage. Brauchen jüngere Kinder eine intensive Einzelbetreuung, werden andere Hilfeformen genutzt, etwa über § 27 oder § 34 SGB VIII. Für junge Volljährige kann eine ISE über § 41 SGB VIII fortgesetzt oder neu begonnen werden.
Typische Lebenslagen, in denen eine ISE in Betracht kommt, sind:
Jugendliche, die sich weitgehend aus Familie, Schule und Hilfesystem gelöst haben, zeitweise auf der Straße leben oder bei wechselnden Bekannten übernachten
junge Menschen mit mehreren abgebrochenen Hilfen, für die Gruppenangebote nicht mehr tragfähig sind
lange Schulabwesenheit oder abgebrochene Ausbildung ohne Perspektive
erhebliche Konflikte mit dem Umfeld, riskantes Verhalten oder Konsum
Jugendliche, die kurz vor der Volljährigkeit stehen und ohne Unterstützung nicht selbstständig leben könnten
Gemeinsam ist diesen Situationen ein hoher Hilfebedarf bei gleichzeitig schwacher Bindung an bestehende Angebote. Die ISE setzt deshalb nicht voraus, dass sich der Jugendliche in eine Struktur einfügt. Sie baut die Struktur um ihn herum auf.
Welche Voraussetzungen gelten?
Die ISE ist eine Hilfe zur Erziehung. Es gelten deshalb zunächst die allgemeinen Voraussetzungen des § 27 SGB VIII. Eine dem Wohl des Jugendlichen entsprechende Erziehung ist nicht gewährleistet, und die Hilfe ist für seine Entwicklung geeignet und notwendig. Den Anspruch haben die Personensorgeberechtigten, in der Regel die Eltern. Jugendliche können sich aber auch selbst an das Jugendamt wenden.
Hinzu kommt der besondere Bedarf nach § 35. Der Jugendliche braucht eine intensive Unterstützung, die weniger umfangreiche Hilfen nicht leisten können. Ob das der Fall ist, klärt das Jugendamt gemeinsam mit den Beteiligten. Eine starre Liste von Kriterien gibt es nicht. Entscheidend ist die fachliche Einschätzung im Einzelfall.
Ambulante und stationäre Einzelbetreuung
Die ISE kann in sehr unterschiedlichen Formen erbracht werden. Das Gesetz legt den Ort bewusst nicht fest.
Ambulante ISE
In der ambulanten Form lebt der Jugendliche weiter dort, wo er bisher lebt, etwa bei den Eltern, bei Verwandten oder in einer eigenen Wohnung. Die Fachkraft trifft ihn mehrmals pro Woche für eine vereinbarte Stundenzahl. Die Treffen finden dort statt, wo der Jugendliche erreichbar ist. Das kann zu Hause sein, in einem Café, bei Behördengängen oder unterwegs. Der Umfang ist deutlich höher als bei einem Erziehungsbeistand nach § 30 SGB VIII.
Stationäre ISE
Bei der stationären Einzelbetreuung für Jugendliche wohnt der junge Mensch nicht mehr in seinem bisherigen Umfeld. Möglich sind zum Beispiel eine eigene, vom Träger angemietete Wohnung mit intensiver Begleitung oder das Zusammenleben mit einer Betreuungsperson in einer Projektstelle. Solche Settings werden häufig als individualpädagogische Maßnahmen für Jugendliche bezeichnet. Stationäre ISE kann auch außerhalb Deutschlands stattfinden. Dann gelten die besonderen Anforderungen des § 38 SGB VIII, etwa eine vorherige fachliche Stellungnahme und die Überprüfung vor Ort.
Was in einer ISE passiert
Der Inhalt der Betreuung richtet sich nach dem Bedarf und wird im Hilfeplan festgehalten. In vielen Maßnahmen stehen am Anfang ganz grundlegende Themen. Dazu gehören ein fester Wohnort, ein Tagesrhythmus, Ernährung, Gesundheit und die Klärung akuter Probleme, zum Beispiel offene Behördenangelegenheiten oder Schulden.
Darauf aufbauend geht es um Schule, Ausbildung oder Arbeit. Die Fachkraft begleitet zu Terminen, hilft bei Bewerbungen, vermittelt zu Beratungsstellen und unterstützt beim Umgang mit Ämtern. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Beziehung selbst. Viele Jugendliche in einer ISE haben erlebt, dass Erwachsene sich zurückziehen, wenn es schwierig wird. Eine Fachkraft, die auch in Krisen erreichbar bleibt, ist deshalb nicht nur Mittel zum Zweck, sondern Teil der Hilfe.
Die Arbeit mit den Eltern und dem sozialen Umfeld ist je nach Situation unterschiedlich ausgeprägt. Bei jüngeren Jugendlichen steht die Familie stärker im Blick. Bei älteren, die kurz vor der Volljährigkeit stehen, rückt die Verselbstständigung in den Vordergrund.
Ablauf: Vom Antrag bis zum Hilfeplan
Der Weg in eine ISE beginnt meist mit einem Gespräch beim Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamts. Anstöße kommen von Eltern, Jugendlichen, Schulen, Beratungsstellen oder anderen Einrichtungen. Das Jugendamt prüft den Bedarf und berät die Beteiligten über geeignete Hilfeformen.
Kommt eine ISE in Frage, folgt die Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII. Dabei werden Ziele, Umfang, Ort und voraussichtliche Dauer festgelegt. Jugendliche und Eltern wirken mit und haben nach § 5 SGB VIII ein Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl des Trägers. Danach sucht das Jugendamt einen Träger, der eine passende Fachkraft und ein geeignetes Setting anbieten kann. Vor dem Start lernen sich Jugendlicher und Fachkraft in der Regel kennen.
Der Hilfeplan wird regelmäßig überprüft, meist im Abstand von einigen Monaten. Dabei wird besprochen, was erreicht wurde, was sich verändert hat und ob die Hilfe noch passt.
Dauer, Abschluss und Übergang
Die ISE ist nach dem Gesetz in der Regel auf längere Zeit angelegt. Eine feste Dauer gibt es nicht. In der Praxis läuft eine Maßnahme oft über ein Jahr oder länger. Sie endet, wenn die Ziele erreicht sind, wenn eine andere Hilfe besser passt oder wenn der Bedarf nicht mehr besteht.
Wird ein Jugendlicher während der ISE volljährig, endet die Hilfe nicht automatisch. Nach § 41 SGB VIII können junge Volljährige weiter unterstützt werden, wenn ihre Persönlichkeitsentwicklung eine eigenverantwortliche Lebensführung noch nicht gewährleistet. Nach dem Ende einer Hilfe haben sie nach § 41a SGB VIII außerdem Anspruch auf Beratung und Unterstützung in einem angemessenen Umfang. Dieser Übergang ist für viele junge Menschen ein kritischer Moment und sollte frühzeitig geplant werden.
Kosten der ISE
Die Kosten einer ISE trägt das zuständige Jugendamt als öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Bei ambulanter ISE fallen für die Familie in der Regel keine Kosten an. Bei stationärer ISE können Eltern und der junge Mensch selbst nach den §§ 90 ff. SGB VIII zu einem Kostenbeitrag herangezogen werden. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen. Einzelheiten klärt das Jugendamt.
ISE, Erziehungsbeistand und Individualpädagogik im Vergleich
Der Erziehungsbeistand nach § 30 SGB VIII ist ebenfalls eine Einzelhilfe für Kinder und Jugendliche. Sie ist jedoch weniger intensiv und findet meist in einem begrenzten wöchentlichen Umfang statt. Die ISE setzt dort an, wo diese Form der Unterstützung nicht ausreicht.
Individualpädagogik ist ein pädagogischer Ansatz, der auf der 1:1-Beziehung und dem gemeinsamen Alltag beruht. Viele individualpädagogische Maßnahmen für Jugendliche werden rechtlich als ISE nach § 35 bewilligt. Nicht jede ISE ist aber individualpädagogisch im engeren Sinn. Eine ambulante ISE mit festen Stundenkontingenten unterscheidet sich deutlich von einem Zusammenleben in einer Projektstelle.
Was die ISE leisten kann und wo ihre Grenzen liegen
Die ISE ist eine der flexibelsten Hilfen im SGB VIII. Sie kann Jugendliche erreichen, die andere Angebote nicht mehr annehmen, und ihnen einen verlässlichen Ansprechpartner geben, wenn sonst niemand mehr da ist. Durch die Einzelbetreuung lässt sich sehr genau auf die jeweilige Lebenslage eingehen.
Ihre Grenzen liegen dort, wo andere Fachgebiete gefragt sind. Eine ISE ersetzt keine Suchtbehandlung, keine psychiatrische Versorgung und keine Psychotherapie. Sie kann aber den Zugang zu solchen Angeboten vorbereiten und begleiten. Zudem hängt viel von der Passung zwischen Jugendlichem und Fachkraft ab. Stimmt diese nicht, sollte das offen angesprochen und im Hilfeplan geklärt werden. Bei Unzufriedenheit oder Konflikten stehen Jugendlichen und Eltern auch unabhängige Ombudsstellen nach § 9a SGB VIII offen.
Was Jugendliche und Eltern wissen sollten
Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung richtet sich an Jugendliche mit besonders hohem Hilfebedarf und passt sich deren Leben an, nicht umgekehrt. Ob sie die richtige Hilfe ist, entscheidet sich im Gespräch mit dem Jugendamt und in der gemeinsamen Hilfeplanung. Wer eine ISE in Erwägung zieht, sollte dort offen über die bisherige Situation sprechen, nach möglichen Formen fragen und eigene Vorstellungen einbringen. Auch Jugendliche selbst können diesen ersten Schritt gehen und sich direkt an das Jugendamt wenden.